Nationalhymnen, Flaggem und Wappen dienen als sichtbare, Nationalhymnen als sang- und hörbare Symbole der Festigung der emotionalen Bindung der Bürger an ihren Staat. Für beide deutschen Staaten stellte sich nach Gründung 1949 die Frage nach einer Hymne. In der Bundesrepublik ließ sich gegen den Widerstand von BundeskanzlerAdenauer eine neue Hymne nicht durchsetzen. Selbst Bundespräsident Heuss scheiterte mit seinem Vorschlag, das Lied 'Land des Glaubens, deutsches Land...' von Rudolf Alexander Schröder (*Bremen 26.1.1878, +Bad Wiessee, Oberbayern 22.8.1962) zu wählen. Trotz heftiger Proteste v.a. von seiten der SPD wegen des Mißbrauchs im 3. Reich einigte man sich auf einen Kompromiß: Es blieb aus Gründen der Kontinuität beim 1841 auf Helgoland entstandenen Deutschlandlied von A.H. Hoffmann von Fallersleben (*Fallersleben 2.4.1798, +Corvey 19.1.1874), von dem aber gemäß Bulletin der Bundesregierung vom 6.5.1952 nur die 3. Strophe ('Einigkeit und Recht und Freiheit...') zu singen ist. Das war auch als Reaktion gedacht auf die 1949 von Becher geschaffene und von Hanns Eisler (*Leipzig 6.7.1898, +Ost-Berlin 6.9.1962) vertonte DDR-Nationalhymne ('Auferstanden aus Ruinen...'), die lange unpopulär blieb und erst mit den großen Erfolgen der DDR-Sportler in den 1970/1980er Jahren eine gewisse Akzeptanz gewann. Gesungen wurde sie allerdings damals schon nicht mehr, weil das darin vorkommende 'Deutschland, einig Vaterland' inzwischen der Parteilinie widersprach. Seit der Wiedervereinigung ist das Deutschlandlied gesamtdeutsche Nationalhymne.
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