Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR), was in der Bundesrepublik die Notstands-Gesetzgebung regelte, das besorgte weit früher und umfassender in der DDR das Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 10.2.1960. Damit wurde ein Gremium geschaffen, das als Hilfsorgan des Staatsrates die Landesverteidigung zu organisieren hatte und im Verteidigungsfall als Notstandsregierung mit umfassenden gesetzgeberischen und exekutiven Vollmachten ausgestattet war. Der Vorsitzende des NVR war in diesem Fall Oberbefehlshaber aller 'bewaffneten Kräfte' der DDR: Nationale Volksarmee (NVA), Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die Deutsche Volkspolizei und ihre Bereitschaften, Grenztruppen, Wachregiment der Stasi u.a. Nominell wurde der Vorsitzende des NVR von der Volkskammer gewählt, de facto aber war es immer in Personalunion der Vorsitzende des Staatsrats, also 1960/1971 Ulbricht, danach Honecker und am Ende Krenz. Zu den vor der Öffentlichkeit geheim gehaltenen 12 Mitgliedern des NVR gehörten außerdem der Präsident der Volkskammer, der Vorsitzende des Ministerrats, seine beiden ersten Stellvertreter, einige Minister sowie die SED-Bezirkschefs der Grenzbezirke Magdeburg und Suhl. In Aktion trat der NVR als Befehlsorgan u.a. beim Bau der Berliner Mauer am 13.8.1961 und bei der Beteiligung von NVA-Einheiten an der Niederschlagung des 'Prager Frühlings' im Aug. 1968. In den Protokollen der Sitzungen des NVR vom 20.9.1961 und vom 3.5.1974 sind Regelungen des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze festgehalten.
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