Mißtrauensvotum, in parlamentarischen Demokratien ist die Regierung dem Parlament verantwortlich. Dieses kann der Regierung, dem Regierungschef oder einzelnen Ministern das Mißtrauen aussprechen und sie damit zum Rücktritt zwingen. Wo dies mit einfacher Mehrheit möglich ist (z.B. in der Weimarer Republik), führt das zu politischer Instabilität wegen häufiger Regierungswechsel. Das Grundgesetz, das nur ein Mißtrauensvotum gegen den Bundeskanzler kennt, und einige Verfassungen von Bundesländern sehen daher vor, daß die Regierung nur gestürzt werden kann, wenn das Parlament zugleich mit absoluter Mehrheit einen neunen Regierungschef wählt. Dieses bisher im Bund nur einmal 1982 gegen Kanzler Schmidt erfolgreiche konstruktive Mißtrauensvotum (der Versuch, die Regierung Brandt zu stürzen, scheiterte 1972) hat viel zur Stabilität der Bundesregierungen beigetragen. Die Möglichkeit, der Regierung das Vertrauen zu entziehen, ist ein scharfes parlamentarisches Instrument bei der Kontrolle der Regierung. Niederlagen bei anderen Abstimmungen zwingen die Regierung hingegen nicht zum Rücktritt, es sei denn sie hat in einer besonders wichtigen Frage die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbunden.
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