Ministerpräsident, die Regierungschefs der Bundesländer heißen mit Ausnahme der Stadtstaaten Ministerpräsidenten, während der Chef der Bundesregierung die Amtsbezeichung Bundeskanzler führt. Die Ministerpräsidenten ernennen und entlassen die Landesminister und bestimmen (Ausnahme u.a. Hamburg) die Richtlinien der Landespolitik. Sie können durch Mißtrauensvotum des Parlaments, dem sie verantwortlich sind, gestürzt werden. In der DDR wurden die Vorsitzenden des Ministerrats auch Ministerpräsident genannt.
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