Minister, die Leiter bestimmter Ressorts (Geschäftsbereiche, Ministerien) in einer Regierung heißen Minister, für Sondernaufgaben gibt es jedoch auch Minister ohne Geschäftsbereich. Die Minister werden im Bund vom Bundeskanzler berufen und vom Bundespräsidenten ernannt und auf Ersuchen des Kanzlers entlassen. In den Bundesländern ernennt und entläßt gewöhnlich der Ministerpräsident die Landesminister, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wählt sie das Parlament (die Bürgerschaft), sie heißen hier Senatoren. Die Amtszeit der Minister endet durch Tod, Entlassung, Sturz der Regierung, freiwilligen oder durch Mißtrauensvotum erzwungenen Rücktritt. Im Bund gibt es nur das konstruktive Mißtrauensvotum gegen den Kanzler, mit dem dann das gesamte Ministerkollegium zurücktreten muß, in den Ländern kann vielfach auch einzelnen Ministern das Mißtrauen ausgesprochen werden, wovon jedoch so gut wie nie Gebrauch gemacht wird. Trotz des Prinzips der Inkompatibilität sind Bundes- wie Landesminister gewöhnlich zugleich Abgeordnete einer Regierungspartei im fraglichen Parlament.
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