Menschenrechte, während der europäischen Aufklärung setzte sich im 18. Jh. die Ansicht durch, daß es unveräußerliche, vorstaatliche, unantastbare Rechte des einzelnen Menschen gibt, die ihm kraft der 'allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde' zustehen und ihm je nach Standpunkt von Gott oder der Natur verliehen wurden. Die Menschenrechte wurden erstmals in moderner Form in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 niedergelegt und in der Französischen Revolution 1789 feierlich verkündet: Recht auf Leben, Freiheit, Unverletzlichkeit der Person, Gleichheit, Eigentum, Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, Widerstandsrecht u.a. Sie sind Abwehrrechte gegen den Staat und fanden Aufnahme in die UN-Charta vom 10.12.1948 sowie in die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) vom 4.11.1950, die in der Bundesrepublik innerstaatliches Recht wurde. Darin ist der Katalog um einige demokratische Mitbestimmungsrechte (u.a. Wahlrecht, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit) und soziale Rechte (u.a. Streikrecht, Recht auf Bildung) erweitert. Die Menschenrechte, von denen die Grundrechte des Grundgesetzes abgeleitet sind, dienen auch als Korrektiv für Entscheidungen von Mehrheiten, die sich über diese Fundamentalrechte nicht hinwegsetzen dürfen. Freilich genießen sie immer nur soviel Schutz wie der Einzelstaat ihnen gewährt, da die Völkergemeinschaft nicht über hinreichende Mittel verfügt, Menschenrechtsverletzungen, wie sie tagtäglich und nahezu überall vorkommen, zu ahnden.
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