Mehrheit, Grundprinzip der Demokratie ist die Entscheidung aufgrund von Mehrheiten (Majoritätsprinzip). Die wahlberechtigte Mehrheit des Volkes, in der parlamentarischen Demokratie repräsentiert durch die Mehrheit der Volksvertreter, beschließt Gesetze, die auch die ablehnende Minderheit binden. Dahinter steht der Gedanke, daß es gerechter ist, die Mehrheit entscheiden zu lassen, und die Erfahrung, daß die theoretisch erwünschte Einstimmigkeit oder auch nur Einmütigkeit (keine Gegenstimmen, nur Enthaltungen) so gut wie nie zu erreichen ist. Die mit besonderen Rechten versehene momentane Minderheit (Opposition) kann zudem hoffen, in anderen Fragen oder nach den nächsten Wahlen die Mehrheit zu erringen. Bei Abstimmungen unterscheidet man zwischen qualifizierter Mehrheit (z.B. Zweidrittelmehrheit bei Änderungen von Artikeln des Grundgesetzes), absoluter Mehrheit (mehr als 50 % der stimmberechtigten Personen), einfacher Mehrheit (mehr als 50 % der anwesenden stimmberechtigten Personen) und relativer Mehrheit (mehr als die Stimmen, die auf einen Gegenvorschlag oder -kandidaten entfallen). Mehrheitliche Entscheidungen in den Parlamenten spiegeln nur die Meinung der besonders qualifizierten Abgeordneten, nicht der Wähler, die in ihrer überwiegenden Mehrheit von den meisten Fragen überfordert wären. Auch die Parlamentarier kommen bei der immer komplexeren Materie (z.B. in Umweltfragen, bei der Technikfolgenabschätzung, in der Gesundheitspolitik) immer seltener ohne fachlichen Rat aus.
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