Mauerschützenprozesse, wegen der Todesfälle an der innerdeutschen Grenze und an der Berliner Mauer aufgrund des Schießbefehls wurden nach Ende der DDR zahlreiche Verfahren gegen die sog. Mauerschützen eröffnet. Es kam zu mehreren Verurteilungen wegen Totschlags, da den Tätern Tötungsabsicht nachgewiesen wurde und sie sich nicht auf Befehlsnotstand berufen konnten. Der Kritik daran nach dem Motto: 'Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen!' trifft allenfalls auf Honecker und Mielke zu, deren Gesundheitszustand eine Aburteilung unmöglich machte oder doch erschwerte. Gegen den früheren Verteidigungsminister Heinz Keßler (*26.1.1920) und andere Angehörige des Nationalen Verteidigungsrats (NVR) wurden jedoch wegen Anstiftung zum Totschlag hohe Haftstrafen verhängt; insgesamt geht es bei dem Tatkomplex um 400 Todesfälle. Hierher gehören auch die Prozesse gegen Mitglieder des Küstengrenzkommandos wegen des Ertrinkens von 82 Flüchtlingen sowie gegen die Verantwortlichen für das Verlegen von Minen und die Installation von Selbstschußanlagen.
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