Lesung, Gesetzesvorlagen, Haushaltspläne und Staatsverträge werden im Deutschen Bundestag in zwei (Haushalt, Verträge) oder drei Lesungen (Gesetze) behandelt. Bei der 1. Lesung von Gesetzesvorlagen kann auf Empfehlung des Ältestenrats oder auf Wunsch einer Abgeordnetengruppe von mindestens 5 % der Mitglieder des Hauses eine Grundsatzdebatte stattfinden, bei weniger bedeutenden Vorlagen wird jedoch meist darauf verzichtet und die Vorlage gleich an den zuständigen Ausschuß überwiesen, was sonst nach der Debatte geschieht. Die vom Ausschuß geänderte Fassung der Vorlage geht zur 2. Lesung dem Plenum zu, das über jede 'selbständige' Bestimmung des Entwurfs berät und abstimmt, wobei jeder Abgeordnete schriftlich Änderungsanträge stellen kann. Sind keine Änderungen vorgenommen worden, schließt sich daran sogleich die 3. Lesung an, sonst folgt sie wenige Tage später. Sie bringt nach erneuter Chance für Änderungsanträge die Schlußabstimmung über Annahme oder Ablehnung der Vorlage. - Änderungsanträge sind bei völkerrechtlichen Verträgen des Bundes nicht zulässig, über sie muß als Ganzes abgestimmt werden.
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