Legislative, von den drei Gewalten in einem demokratischen Rechtsstaat gilt die Legislative (von lateinisch 'lex' Genitiv 'legis'|= Gesetz), die gesetzgebende Gewalt, als die vornehmste, weil ihr Träger, das Parlament (Bundestag, Landtag), vom Volk direkt gewählt ist. Die Spitze der Exekutive, die Regierung, dagegen wird in der parlamentarischen Demokratie wiederum von der Volksvertretung gewählt, und die Judikative, die Rechtsprechung, wird von beamteten, also staatlich-exekutiv bestallten Richtern ausgeübt. Trotz der Gewaltentrennung bestehen also gewisse Verbindungen zwischen den Gewalten und auch Abstufungen. Die Legislative schafft für alle drei den Rahmen, indem sie das Recht setzt, an das sie gebunden sind und das sie umzusetzen haben.
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