Landesverrat, die äußere Sicherheit eines Staates ist v.a. bedroht durch feindlich gesinnte andere Staaten. Wer einem solchen Staat ein Staatsgeheimnis verrät oder sich die Kenntnis eines solchen Geheimnisses verschafft, um es zu verraten, wird nach bundesdeutschem Recht wegen Landesverrats bestraft. Auch Deutsche, die als Agenten für eine fremde Macht tätig werden, sind als Landesverräter abzuurteilen. Das Gleiche gilt für Personen, die mit fremden Regierungen oder Institutionen konspirieren zum Zwecke einer bewaffneten Unternehmung oder gar eines Krieges gegen die Bundesrepublik Deutschland (landesverräterische Friedensgefährdung). Ebenfalls Landesverrat begeht, wer durch gefälschte Informationen die äußere Sicherheit gefährdet oder die Beziehungen zu einen fremden Macht zu untergraben sucht. Der Strafrahmen reicht in besonders schweren Fällen bis zu Lebenslänglich. Die Gefährdung der inneren Sicherheit durch vergleichbare Machenschaften heißt Hochverrat.
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