Kultusministerkonferenz (KMK), schon im Okt. 1949 wurde in der Bundesrepublik eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Kultusminister der Länder gegründet, sie heißt seit 1951 Kultusministerkonferenz (KMK). Nach ihrer Geschäftsordnung behandelt sie 'Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung'. Ihre Aufgabe ist es, auf der Grundlage der den Bundesländern durch das Grundgesetz zugewiesenen grundsätzlichen Zuständigkeit für Bildungspolitik und Kultur zu einem Mindestmaß an Einheitlichkeit im Bildungswesen beizutragen. Im Wesentlichen beruht die organisatorische und 'curriculare' (den Ausbildungsgang betreffende) Gestaltung des heutigen Schulwesens in den einzelnen Bundesländern auf Beschlüssen und Empfehlungen der KMK. Auch im Hochschulbereich einschließlich der Hochschulzulassung hat sie zur Wahrung der Einheitlichkeit beigetragen. Wichtige Aktivitäten und Empfehlungen im Kulturbereich sind die gemeinsame Finanzierung überregionaler Kultureinrichtungen wie z.B. Deutscher Musikrat, Kuratorium Junger Deutscher Film, Deutsche Künsterhilfe sowie Empfehlungen zur Erwachsenenbildung und zum Thema 'Umwelt und Denkmalschutz'.
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