Kulturpolitik, die Hauptbereiche der politischen Ausgestaltung des kulturellen Lebens sind Bildungspolitik, Forschungspolitik und allgemeine Kulturpflege. Letztere kümmert sich um Theater, Orchester, Kunstsammlungen, Museen, Ausstellungen, Literatur, bildende Kunst, Architektur, Musik, darstellende Kunst, Film, Funk und Fernsehen, Denkmalpflege, Natur- und Landschaftsschutz, Sport u.a. Den Rahmen dafür schafft staatliche Gesetzgebung v.a. durch die Bundesländer, die die Kulturhoheit haben; der Bund kann allgemeine Richtlinien erlassen. Träger der Kulturpolitik sind aber nicht nur Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch Institutionen wie Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen, privatrechtliche Vereine oder überstaatliche Verbände. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu kultureller Neutralität (Art. 5,3), aber aufgrund des Sozialstaatsprinzip auch zur Förderung der Kultur. Das geschieht u.a. durch den Unterhalt von Bibliotheken, Akademien und Kulturinstituten, steuerliche Vergünstigungen, Vergabe von Aufträgen, direkte Subventionen, Aussetzung von Preisen u.a.
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