Abstract: Kirche und Staat :|: im infobitte.de Lexikon Geteiltes Deutschland


Es schadet Ihnen nicht, unsere Sponsoren zu besuchen, doch uns nutzt es...

ICA-D Produkte / Services :|: Chronik offline (CD-ROM / DirectDownload) :|: als Startseite :|: zu den :|: empfehlen
*NEU* bei InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon :|: WeltKunstGeschichte :|: Geteiltes Deutschland :|: Zweiter Weltkrieg *NEU*

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Kirche und Staat

Lexikon Geteiltes Deutschland
copyright © 2003 ff by ICA-D @ infobitte.de
Navigation: InfoBitte.de » Lexikon Geteiltes Deutschland » Rubrik-Hauptseite

Kiesinger « | -blättern- | » Kirche und Staat 2
Kirche und Staat, Grundlage für die gegenwärtige Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Deutschland bildet Art. 140 GG, der die Bestimmungen der Art. 136-139 und 141 der Weimarer Verfassung zu Bestandteilen des Grundgesetzes erklärt. Danach wird unterschieden zwischen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und solchen, denen diese Eigenschaft fehlt. Zu den ersteren zählen die evangelischen und die römisch-katholische Kirche, einige Freikirchen (u.a. Mennoniten, Freikirchliche Gemeinden, Altkatholiken) und die jüdischen Kultusgemeinschaften. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit; der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Im Einzelnen wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat durch Verträge geregelt, und zwar in der Form von Konkordaten mit der katholischen Kirche und von Kirchenverträgen mit den evangelischen Kirchen. Die vor 1945 abgeschlossenen Länderkonkordate (Bayern 1924, Neufassung 1988; Preußen 1929; Baden 1932) gelten fort. Ebenso gilt das Reichskonkordat von 1933 im Verhältnis des Bundes zum Apostolischen Stuhl weiter, es bindet jedoch nicht die Bundesländer. Kirchenverträge im evangelischen Recht werden nur zwischen den einzelnen Ländern und den Landeskirchen geschlossen. In diesen Abmachungen geht es um Staatsleistungen an die Kirchen, Grundsteuerfreiheit von Kirchengütern, Mitwirkungsrechte der Kirchen im Bildungswesen, Präsenz der Kirchen in den Medien und im sozialen Bereich u.a. Besonders in den Fragen des Eherechts, der Sitte und Moral üben die Kirchen großen Einfluß auf Gesetzgebung und Rechtsprechung aus.


Navigation: InfoBitte.de » Lexikon Geteiltes Deutschland » Rubrik-Hauptseite

Kiesinger « | -blättern- | » Kirche und Staat 2

Google
  Web InfoBitte WeltChronik


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | Diese InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank |
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | NEU GeschenkTip NEU | Produkte, Services, Impressum