Kartell, Grundprinzip der Marktwirtschaft ist der freie Wettbewerb. Er kann durch Kartelle gefährdet werden. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Absprache rechtlich und auch begrenzt wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe bezeichnet. Kartelle zielen auf Wettbewerbsbeschränkung, was z.B. zu höheren Preise und geringerer Marktversorgung führt und durch das Mitschleppen schwacher Kartellmitglieder zu sinkender Leistung. Auch wird der technische Fortschritt in Mitleidenschaft gezogen, da keine Notwendigkeit zur Modernisierung gesehen wird. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Kartelle in der Bundesrepublik grundsätzlich verboten, der Gesetzgeber hat jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen zugelassen; diese erlaubten Kartelle sind teils anmelde-, teils genehmigungspflichtig. Verboten in jedem Fall aber sind Preiskartelle (Angebot gleichartige Produkte zu einem Einheitspreis), Quotenkartelle (Produktion nur einer bestimmten Gütermenge) und Gebietskartelle (Aufteilung des Marktes nach Vertriebsgebieten). Absprachen, die zu einem Kartell führen können, müssen dem Bundeskartellamt gemeldet werden. Auch wenn sich zwei Unternehmen zusammenschließen (fusionieren) wollen, müssen die Kartellbehörden prüfen, ob durch die Zusammenlegung nicht ein Monopol entsteht.
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