Kabinett, im Zeitalter des Absolutismus war Kabinett die Bezeichnung für das Gemach, in dem der Fürst über vertrauliche Staatsangelegenheiten zu beraten und zu entscheiden pflegte. Daher der Begriff 'Kabinettspolitik' für die selbstherrliche, oft undurchsichtige Politik eines Herrschers oder seiner Räte (mit der militärischen Variante der 'Kabinettskriege'). Heute versteht man unter Kabinett das Kollegium der Minister einer Regierung. Es berät in Kabinettssitzungen und kann wichtige Fragen gegenüber dem Parlament zu Kabinettsfragen machen (bei Ablehnung durch das Parlament erfolgt unter Umständen die Entlassung oder der Rücktritt einzelner Minister oder gar des ganzen Kabinetts). Kabinettsvorlagen sind Anträge auf Beschlußfassung, die zumeist ein Minister seiner Regierung unterbreitet.
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