Jugendschutz, nach juristischer Definition gehören zur Jugend alle Personen unter 18 Jahren. Aufgrund ihrer noch ungenügenden Erfahrung bedürfen sie des besonderes Schutzes des Staates. Dem dienen u.a. das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (1957) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (1953), die mehrmals der Entwicklung angepaßt wurden und dennoch hinter ihr her hinken. Das gilt v.a. für die Verbreitung jugendgefährdender Datenträger von Disketten und Videos bis zum Internet, dessen Angebot sich jedem staatlichen Einfluß entzieht. Auch andere Bestimmungen des Jugendschutzes werden relativ liberal gehandhabt. Das reicht vom kaum beachteten Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für unter 16jährige bis zur Regelung der Verbreitung pornographischer Schriften, die oft durch den Kunstvorbehalt nach Art. 5,3 GG unterlaufen werden. Ohnehin kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wegen des Verbots des Zensur erst nach Veröffentlichung tätig werden und für gewaltverherrlichende oder obszöne Publikationen auch nur Verkaufsbeschränkungen (Verbot des öffentlichen Angebots und des Verkaufs an Jugendliche) verhängen.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen