Judikative, eine der drei Staatsgewalten ist die Judikative (lateinisch 'iudicare' = urteilen, beurteilen) oder Rechtsprechung. Sie ist nach dem Prinzip der Gewaltentrennung strikt von den anderen beiden, Legislative und Exekutive, geschieden und wird von den Gerichten ausgeübt. Die an ihnen tätigen Richter dürfen nach dem Gebot der Inkompatibilität nicht Mitglieder von Organen der anderen beiden Gewalten sein, also während ihrer aktiven Zeit weder dem Bundestag noch der Bundesregierung angehören.
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