Interessenverbände, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gestattet die Bildung von Gruppen aller Art, die gemeinsame Interessen verfolgen und sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten. Dazu gehören Parteien, die die Macht im Staat anstreben und das gesamte politische Spektrum vertreten, ebenso wie spezielle Interessenverbände, die Teilziele erreichen wollen und dazu Strategien der Öffentlichkeitsarbeit und der Beeinflussung von Behörden oder Parlamentariern entwickeln. Große Verbände wie Kirchen, Unternehmerverbände oder Gewerkschaften, in denen viele Entscheidungsträger der Politik Mitglieder sind, nehmen schon vor den parlamentarischen Beratungen bei Hearings oder in der Lobby Einfluß auf Gesetzesvorhaben, üben Druck durch ihr Wählerpotential aus und erreichen mit ihren Vertretern in den Medien eine weite Öffentlichkeit. Kritik und Rat werden dabei gern im Namen des Gemeinwohls geäußert, obwohl es etwa dem Bauernverband natürlich eher um höhere Erzeugerpreise oder dem Beamtenbund um Sicherung der Privilegien seiner Mitglieder geht. Dieser Interessenkampf ist ein wesentliches Element der politischen Willensbildung und dient dem Bürger, der ohne solche Verbände weniger Gehör fände. Es gibt mehrere Tausend von ihnen, von denen allein 1,200 beim Bundestag registriert sind. Sie vertreten wirtschaftliche (z.B. Verbraucher-, Steuerzahlerverbände), soziale (z.B. Wohlfahrts-, Familien-, Vertriebenenverbände), kulturelle, religiöse und humanitäre (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Bundesjugendring), Freizeit- und Sport- (z.B. Fußballbund, Reiterliche Vereinigung) oder Umweltinteressen (z.B. Greenpeace).
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