Informationsfreiheit, jeder Bewohner der Bundesrepublik hat nach Art. 5,1 GG das Recht, sich 'aus allgemein zugänglichen Quellen' (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Film, Bücher u.a.) 'ungehindert zu unterrichten', genießt mithin Informationsfreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze (z.B. Pornographieverbot). Informationsfreiheit ist ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit, die ohne sie ebenso wenig denkbar ist wie der Prozeß der demokratischen Willensbildung, der den informierten ('mündigen') Bürger voraussetzt.
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