Industrie- und Handelkammer (IHK), alle zur Gewerbesteuer veranlagten natürlichen und juristischen Personen sowie Handelsgesellschaften eines bestimmten Bezirks sind in der Bundesrepublik zur Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet, ausgenommen Handwerksbetriebe, die eigenen Handwerkskammern angehören. Die IHK vertritt als eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, födert die gewerbliche Wirtschaft, berät die staatlichen Stellen im Sinne ihrer Mitglieder, unterstützt diese in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, organisiert Messen, wirkt mit bei der gewerblichen Berufsausbildung, nimmt die Lehrabschlußprüfungen vor und soll für die Wahrung für von 'Anstand und Sitte der ehrbaren Kaufmannschaft' sorgen. Die tariflichen und sozialpolitischen Belange nehmen dagegen die Arbeitgeberverbände wahr. Alle 83 IHK sind auf Bundesebene im Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) mit Sitz in Bonn zusammengeschlossen. Weil der IHK höchst unterschiedliche Unternehmen angehören (z.B. Export- und Importfirmen) ist der interne Interessenausgleich (z.B. bei Zollfragen) nicht immer leicht.
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