Hörfunk und Fernsehen 2, die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind unterschiedlich besetzt. Vertreten sind in allen Rundfunkräten u.a. die Gewerkschaften, Journalistenverbände, Jugend- und Sportverbände, Vertreter der Kirchen und der Arbeitnehmer sowie nach Proporz Parteienvertreter. Das zweite Kontrollorgan sind die Verwaltungsräte. Zuständigkeiten und Zusammensetzung sind von der Bundesländern verschieden geregelt. Intendanten, deren Amtszeiten jeweils vier bis sechs Jahre betragen, leiten die Rundfunk-Anstalten und vertreten sie nach außen gerichtlich wie außergerichtlich. Das ZDF hat seinen Sitz in Mainz, die ARD-Anstalten sind Länderrundfunkanstalten: Bayerischer Rundfunk (BR), München; Hessischer Rundfunk (hr), Frankfurt am Main; Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Leipzig; Norddeutscher Rundfunk (NDR), Hamburg; Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB), Potsdam; Radio Bremen (RB), Bremen; Saarländischer Rundfunk (SR), Saarbrücken; Sender Freies Berlin (SFB), Berlin; Süddeutscher Rundfunk (SDR), Stuttgart; Südwestfunk (SWF), Baden-Baden; Westdeutscher Rundfunk (WDR), Köln. Daneben betreiben die öffentlich-rechtlichen Anstalten Kabel-Sender wie Arte, 3sat u.a. Außerdem gibt es Bundeshörfunksender wie die Deutsche Welle oder das DeutschlandRadio.
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