Hochverrat, wer mit Gewalt oder mit der Androhung von Gewalt versucht, den Bestand eines Staatsgebildes, hier speziell der Bundesrepublik zu gefährden oder die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines der Bundesländer zu ändern, wird wegen (Verfassungs-) Hochverrats mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bestraft. Ebenfalls als gegen die innere Sicherheit des Staates gerichtet gelten Versuche, das Gebiet eines Bundeslandes oder Teile davon einem anderen Land einzuverleiben (Gebeitshochverrat); Strafe: mindestens 3 Monate Freiheitsentzug. Die Gefährung der äußeren Sicherheit heißt Landesverrat.
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