Haushaltsplan, Bund, Länder und Gemeinden brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld, das sie v.a. durch Steuern, aber auch durch Gebühren, Gewinne aus eigenen Unternehmen und Beteiligungen, Kreditaufnahmen u.a. einnehmen. Wie das Geld verwendet werden soll, wird in einem meist für ein Jahr (Haushaltsjahr) geltenden Haushaltsplan, auch Etat oder Budget genannt, festgelegt. Er ist auf Bundesebene ein Kompromiß aus den Forderungen der verschiedenen Ministerien und wird vom Finanzminister dem Kabinett zur Beratung und Billigung vorgelegt, dann dem Bundestag und den zuständigen Ausschüssen zugeleitet und nach Debatte verabschiedet. Diese Debatte trägt immer grundsätzliche politische Züge, da der Haushaltsplan die Ziele der Bundesregierung spiegelt; er zeigt ja, wo sie sich besonders engagieren, wo sie sparen und welchen Rang sie welcher Aufgabe zuweist. Der Plan wird daher auch als 'Regierungsprogramm in Zahlen' bezeichnet. Im Streit darüber klären Regierung und Opposition öffentlich ihre politischen Positionen.
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