Hauptstadt 2, am 10.5.1949 erklärte der Parlamentarische Rat Bonn zur provisorischen Hauptstadt. Der Bundestag bestätigte dies am 3.11.1949 und bestimmte, die leitendenden Bundesorgane nach Berlin zu verlegen, 'sobald allgemeine, freie, gleiche, geheime Wahlen in ganz Berlin und in der sowjetischen Besatzungszone' durchgeführt seien. Gesetzeskraft erhielt Berlins Rolle als Hauptstadt durch das dritte Überleitungsgesetz vom 4.1.1952 über die Stellung Berlins im Finanzsystem des Bundes. Gemäß § 16 soll die Finanzhilfe des Bundes so bemessen sein, daß Berlin in die Lage versetzt wird, 'seine Aufgaben als Hauptstadt eines geeinten Deutschlands zu erfüllen'. In den Jahren der Teilung ist Berlin immer wieder von den Politikern der Bundesrepublik als die deutsche Hauptstadt bezeichnet worden, und es bestand kein Zweifel, daß es auch Regierungs- und Parlamentssitz eines geeinten Deutschlands würde. Nur erwartete kaum jemand eine Wiedervereinigung.
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