Hammer und Zirkel, die deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold blieben auch in der DDR erhalten, als Staatssymbol aber trat an die Stelle des Adlers 1950 ein Hammer im Ährenkranz als Sinnbild der Arbeiter-und-Bauern-Macht. 1953 wurde es um einen Zirkel erweitert, der die 'technische Intelligenz' repräsentieren sollte, und am 26.9.1955 wurde dieses Emblem zum offiziellen Staatswappen der DDR erhoben. Es zierte, wie der Adler den Bundestag, die Stirnwand des Plenarsaals der Volkskammer, die Grenzmarkierungen, die diplomatischen Vertretungen der DDR im Ausland und war Zeichen der Arbeiterfestspiele. Am 1.10.1959 setzte die DDR das Hammer-und-Zirkel-Emblem auch in die Nationalflagge, um sich von der Bundesrepublik abzugrenzen und die Zwei-Staaten-Theorie der SED zu unterstreichen. Mit diesem im westdeutsch-konservativen Jargon 'Spalterflagge' genannten Banner trat die DDR fortan international auf und warb um Anerkennung, was v.a. bei großen Sportveranstaltungen zusammen mit der Becher-Hymne Breitenwirkung erzielte, weil DDR-Athleten ungemein erfolgreich waren. Die Bundesrepublik wehrte sich vergeblich dagegen; am 27.8.1969 beschloß die Regierung Kiesinger daher, Flagge und Hymne der DDR bei Sportwettkämpfen zu dulden. Dem folgte am 12.3.1970 ein allgemeiner Duldungserlaß der Regierung Brandt.
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