Gleichberechtigung, aus der in den Art. 2 und 3 GG festgestellten grundsätzlichen rechtlichen Gleichheit aller Bürger folgt die Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3,2 GG) und das Verbot, jemanden wegen seines Geschlechtes zu bevorzugen oder zu benachteiligen (Art. 3,3 GG). Allenfalls biologische Unterschiede rechtfertigen unterschiedliche Behandlung (z.B. Mutterschutz). Das Diskriminierungsverbot greift allerdings in der Praxis nur unvollkommen, da Vorurteile und traditionelle Rollenzuweisungen sich nur allmählich wandeln und weil die Gleichstellung der Frauen auch ökonomisch immer wieder unterlaufen werden kann und unterlaufen wird. Den Kampf dagegen hat sich die Frauenbewegung zur Aufgabe gemacht.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen