Gewerkschaften 3, erste G. wurden 1825 in England gegründet. In den 1860er Jahren kam es in Deutschland zu gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen. Weltanschauliche und politische Unterschiede führten bald zur Aufspaltung der Gewerkschaften in freie, sozialistische und christliche Gewerkschaften. Diese Richtungs-Gewerkschaften waren oft eng an politische Parteien gebunden und teilten 1933 deren Schicksal. Sie wurden verboten und von der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) ersetzt. Nach dem 2. Weltkrieg bildeten sich in der Bundesrepublik aufgrund der Erfahrungen des Kampfes gegen den NS-Staat politisch und konfessionell unabhängige Gewerkschaften (Einheitsgewerkschaft). Die weitaus gröbte Organisation ist der 1949 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit 17 Einzelgewerkschaften nach Branchen (Industrieverbandsprinzip), eigener DGB-Jugend und knapp 10 Mio. Mitgliedern (1994); er hat seinen Sitz in Düsseldorf und vertritt die Interessen der Gewerkschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit, während die Tarifpolitik Sache der Einzelgewerkschaften ist. Neben dem DGB gibt es die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG), den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) sowie gewerkschaftsähnliche Organisationen wie den Deutschen Beamtenbund (DBB), den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) u.a. - In der DDR etablierte sich der zentralistische Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB).
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