Gesetzgebung 3, in der DDR mit ihrer Gewaltenkonzentration war die Gesetzgebung theoretisch dem zentralen Organ der Staatsmacht vorbehalten, doch konnte diese Kompetenz an andere Organe delegiert werden. Nach der Verfassung von 1968/1969 war für die Gesetzgebung allein die Volkskammer zuständig. Doch wenn auch nur ihre Rechtssetzungen 'Gesetze' hießen, so setzten auch andere Organe unter anderen Bezeichnungen Recht: Der Staatsrat verkündete 'Beschlüsse', der Ministerrat erließ 'Verordnungen', der Nationale Verteidigungsrat gab 'Anordnungen' heraus, und selbst regionale Körperschaften ('Örtliche Organe der Staatsmacht') konnten durch 'Satzungen' und 'Ordnungen' Recht setzen. Fast ausnahmslos kamen alle diese im Rang allerdings abgestuften Gesetze durch Beschlüsse der Führungsgremien der SED zustande und wurden von den Parlamenten bis hin zur Volkskammer nur noch abgesegnet.
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