Gesetzgebung, in der parlamentarischen Demokratie ist die Volksvertretung die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, durch Gewaltentrennung von den anderen beiden Staatsgewalten Exekutive und Judikative geschieden. In der Praxis wirkt die Bundesregierung als Spitze der Exekutive durch ihr Recht zum Einbringen von Gesetzentwürfen (Gesetzesinitiative) im Parlament und zum Erlaß von Rechtsverordnungen (RVO) in die Gesetzgebung hinein, die sonst ausschließlich bei Bundestag und Bundesrat liegt und nicht auf andere Organe übertragen werden kann (Art. 70-75 GG). Bei Notstand ist der Gemeinsame Ausschuß vorübergehend die Legislative. Die beiden Kammern des Parlaments haben neben der Regierung die Gesetzesinitiative, die auch Gruppen von Abgeordneten (Fraktionen) zusteht. Beim Bund liegt die ausschließliche und die Rahmengesetzgebung, zusammen mit den Bundesländern nimmt er die konkurrierende Gesetzgebung wahr.
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