Gerichte 4, für Steuerangelegenheiten ist die Finanzgerichtsbarkeit zuständig, die auch erst nach einem vorgerichtlichen Verfahren tätig wird. Ihre beiden Instanzen sind die Finanz-Gerichte der Länder und der Bundesfinanzhof (München). Sonstige Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts entscheidet die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsfragen die Verfassungsgerichte, an deren Spitze als oberster Gerichtshof das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht.
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