Gerichte 2, Ordentliche Gerichte sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz mit Sitz Karlsruhe. Sie entscheiden zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sowie strafrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und dem Staat. Die Zivil-Gerichte behandeln vermögensrechtliche Streitigkeiten, Ehe-, Kindschafts- und Entmündigungssachen, Schadensersatzforderungen und Vertragsansprüche. Den Verfahrensrahmen bestimmt dabei die Zivilprozeßordnung (ZPO), rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Straf-Gerichte sind zuständig für Straftaten gegen Leib und Leben (Mord, Totschlag, Körperverletzung), gegen die öffentliche Ordnung, gegen Vermögen (Diebstahl, Raub) u.a. Sie werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft tätig, die bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erhebt. Das Verfahren gibt die Strafprozeßordnung (StPO) vor, rechtliche Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB).
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