Gemeinde 2, zur Lösung dieser Aufgaben ist eine umfangreiche kommunale Bürokratie erforderlich, die von einem vom Gemeinderat gewählten (Ober-)Bürgermeister geleitet wird. Mittlere Gemeinden verfügen über ein Hauptamt für Beschaffung, Personalfragen, Abhaltung der Kommunalwahlen, Öffentlichkeitsarbeit u.a.; über eine Stadtkämmerei für die Finanzverwaltung und den Haushaltsplan; über ein Sozialamt zur Bearbeitung und Auszahlung von Sozialhife sowie zur Betreuung von Zivildienstleistenden, Obdachlosen und Asysuchenden, Berechnung von Wohngeld und Beihilfen u.a.; über ein Jugend-, Schul- und Kulturamt; über ein Stadtbauamt für Verkehrs-, Wohnungs-, Sportstätten- und Versorgungsfragen; über ein Ordnungsamt für Steuer-, Paß- und Meldangelegenheiten, Ausstellungswesen und Fundsachen. Das alles wird aus den Gemeindesteuern und aus Mitteln des vertikalen Finanzausgleichs finanziert und z.T. durch Zusammenschluß mit anderen Kommunen zu Gemeindeverbänden, Ämtern, Samt- oder Verbandsgemeinden. Zu ihrer Interessenvertretung haben die Gemeinden den Deutschen Gemeindetag, den Städtebund und den Deutschen Städtetag als Kommunale Spitzenverbände gegründet.
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