Gebietsreform, die Gemeinde- und Kreisgliederung der Bundesrepublik erschien in den 1960er/1970er Jahren nicht mehr zeitgemäß, weil zu zersplittert und verwaltungstechnisch nicht leistungsfähig genug. In einer über Jahre sich bis 1978 hinziehenden Reform verkleinerte man daher die Zahl der ursprünglich über 24,000 Gemeinden, 425 Landkreise und 135 kreisfreien Städte, indem man ländliche Gemeinden zusammenlegte, kleinere Städte wieder in die Kreise eingliederte und Randgemeinden in Großstädte eingemeindete. Es blieben nur 8,500 Gemeinden, 230 Kreise und 86 kreisfreie Städte übrig. Damit verminderte sich die Abhängigkeit der Gemeinden von Großbetrieben, verbesserte sich die Infrastruktur, wurde die Verwaltung 'schlanker' und die Gebietsplanung erleichtert. Verloren aber ging vielfach die kommunale Identität, die Großparteien verdrängten örtliche Wählergemeinschaften, Bürgernähe wurde der Effizienz geopfert. In einigen Fällen überwogen die Einbußen derart, daß die Reform dort zurückgenommen werden mußte. - Eine Gebietsreform mit ideologischem Hintergrund war dagegen die Zerschlagung der Länder in der DDR1952 zugunsten von Bezirken.
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