Freizügigkeit, nach Art. 11 GG haben alle Deutschen das Recht, an jedem Ort des Bundesgebietes Wohnsitz oder Aufenthalt zu nehmen und sich wirtschaftlich zu betätigen. Freizügigkeit bedeutet auch, daß jedem Deutschen möglich ist, ins Bundesgebiet einzureisen oder das Land zu verlassen. In der Europäischen Union (EU) hat seit Öffnung des Binnenmarktes (1.1.1993) jeder Bürger das Recht, innerhalb der Mitgliedstaaten zu reisen, zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren; Gewerbetreibende, Unternehmer und Freiberufler können EU-weit Dienstleistungen anbieten. - In der DDR wurde der Begriff Freizügigkeit nur in räumlicher Beschränkung auf das Staatsgebiet angewandt. Aber auch da galten noch Einschränkungen, z.B. allgemein in Grenz- und Sperrgebieten und speziell bei 'Wiedereingliederungsmaßnahmen' für entlassene Straftäter u.a. Das Auswanderungsrecht, noch 1949 in der Verfassung garantiert, wurde in die Verfassung von 1968 nicht wieder aufgenommen. Zwar hatte sich die DDR1974 völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten, doch fand sie vielfältige bürokratische Mittel, um Ausreisen und Auswanderungen zu behindern.
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