Fragestunde, in jeder Sitzungswoche des Bundestags werden bis zu drei Fragestunden durchgeführt, in denen die Regierung zuvor eingereichte Fragen der Abgeordneten zu aktuellen Themen, Maßnahmen oder Plänen beantwortet. Jedes Parlamentsmitglied kann bis zu zwei Fragen vorbringen und zwei - mit Genehmigung des Bundestagspräsidenten auch mehr - Zusatzfragen stellen. Die Antworten der Regierung werden nicht diskutiert. Die Fragestunde wurde 1951 nach dem Vorbild der 'Question Time' im britischen Unterhaus eingeführt und stellt neben der Großen und der Kleinen Anfrage ein parlamentarisches Kontrollinstrument dar.
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