Forschungspolitik, seit der industriellen Revolution ist Forschung, sowohl als Grundlagen- wie als angewandte Forschung besonders in Naturwissenschaft und Technik, eine Überlebensfrage; ihre Ergebnisse haben zentrale Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. In der Bundesrepublik gilt Forschungsfreiheit nach Art. 5,3 GG als Grundrecht. Forschung wird von Hochschulen, außeruniversitären staatlichen, halbstaatlichen, überstaatlichen oder privaten Institutionen und von Wirtschaftsunternehmen betrieben. Die staatlichen Zuständigkeiten im Bereich der Wissenschaft sind zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Die ministerielle Verantwortung liegt auf Bundesebene beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, der 1994 sein Ressort mit dem für Forschung und Technologie in einem 'Zukunftsministerium' verschmolz, daneben sind auch weitere Ministerien in der Forschungsförderung engagiert, insbesondere das Verteidigungsministerium. Die Bundesländer schlossen bereits vor Gründung der Bundesrepublik ein Abkommen zur Förderung überregionaler Forschungseinrichtungen (Königsteiner Abkommen 31.3.1949).
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen