Familienpolitik, nach Art. 6 GG genießt die Familie den besonderen Schutz des Staates. Unter Familienpolitik wird die Gesamtheit der Maßnahmen und Planungen verstanden, mit denen der Staat und seine Körperschaften sowie Parteien, Kirchen und Verbände versuchen, die Familie, ihre Bildung und ihren Bestand zu fördern und ihre Stellung in der Gesellschaft zu stärken. Das geschieht in der Steuerpolitik durch steuerliche Begünstigungen der Familien, in der Sozialpolitik durch Zahlung von Kindergeld, durch Familienhilfeleistungen, Sparförderung für Familien usw., in der Beschäftigungspolitik durch Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen, in der Bildungspolitik durch Einrichtung von Kinderhorten, Erziehungsberatungsstellen, Gewährung von Ausbildungsbeihilfen, in der Wohnungs- und Städtebaupolitik durch Verbesserung des Wohnumfeldes, Förderung des Baus familiengerechter Wohnungen u.a., in der Gesundheitspolitik durch Schaffung und Unterhalt von Einrichtungen der Kinder-, Familien- und Müttererholung, in der Rechtspolitik durch Reform des Familienrechts. Familienpolitik kann auch Mittel der Bevölkerungspolitik sein, sofern sich diese zum Ziel setzt, das Wachstum der Bevölkerung (durch Geburten) zu hemmen oder zu fördern.
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