Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Länder vereinbarten 1952 in Paris die Verschmelzung ihrer Streitkräfte (die deutschen mußten freilich erst noch aufgestellt werden) zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unter einheitlichem Oberbefehl. Wegen Bedenken gegen den damit verbundenen partiellen Verzicht auf Souveränität lehnte die französische Nationalversammlung das Vertragswerk 1954 jedoch ab. Es konnte deshalb wie der mit ihm verbundene Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten. Die Wiederbewaffnung wurde daher 1955 durch Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO und Abschluß der Pariser Verträge gesichert.
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