Ehrenrechte, früher waren Verurteilungen zu Freiheitsstrafen oft mit dem Zusatz gekoppelt 'und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte'. Das ist in dieser pauschalen Form seit dem 1.4.1970 nicht mehr möglich, doch können gewisse Ehrenrechte, die sonst allen Bürgern zustehen, bei Freiheitsstrafen von 1 Jahr und mehr immer noch aberkannt werden. Zu den unverlierbaren Ehrenrechten gehört das Erlangen von Titeln und Ehrenzeichen, das Fungieren als Zeuge bei Beurkundungen, Übernahme von Vormund- oder Pflegschaft. Aberkannt werden können hingegen auf bis zu 5 Jahre die Rechte, sich zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht) und/oder ein öffentliches (Ehren-)Amt (z.B. als Schöffe oder Geschworener) zu bekleiden; unter besonderen Umständen kann auch das aktive Wahlrecht zeitweilig entzogen werden.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen