Deutschlandvertrag, im Bemühen, die junge Bundesrepublik für einen Beitrag zur Verteidigung des freien Westens zu gewinnen, drängten v.a. die USA auf eine Änderung des Besatzungsstatuts. Am 24.10.1951 übergab die Alliierte Hohe KommissionBundeskanzlerAdenauer den Entwurf für einen General- oder Deutschlandvertrag. Er wurde in Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Hochkommissaren präzisiert und am 26.5.1952 in Bonn unterzeichnet. Die drei Mächte verpflichteten sich darin, Deutschland bei seinem Bemühen um Wiedervereinigung in Freiheit und um einen Friedensvertrag zu unterstützen. Die Bundesrepublik sollte volle Souveränität erhalten. Flankiert wurde das Abkommen durch Truppen- (über die ausländischen Streitkräfte), Finanz- (über deren Unterhalt) und Überleitungsvertrag (Regelung der rechtlichen Prozedur). Wegen der Verquickung mit dem Vertrag über die von der französischen Nationalversammlung abgelehnte Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) konnte der Deutschlandvertrag erst im Rahmen Pariser Verträge am 5.5.1955 in Kraft treten.
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