Deutschlandlied, 1841 schrieb August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (*Fallersleben 2.4.1798, +Corvey 19.1.1874) auf Helgoland das Lied 'Deutschland, Deutschland über alles...' Nach der Einigung Deutschlands wurde zunächst 'Heil Dir im Siegerkranz' Nationalhymne, doch schon im 1. Weltkrieg wurden Hoffmanns Strophen als 'Bekenntnislied' zur Melodie der österreichischen Kaiserhymne gesungen. 1922 machte sie die Weimarer Republik zur Nationalhymne. Auch die Nationalsozialisten übernahmen sie, ließen aber nach dem Deutschlandlied stets als zweite Nationalhymne das Horst-Wessel-Lied ('Die Fahne hoch') spielen. 1945 wurden beide von den Alliierten verboten. Das Deutschlandlied aber erlebte 1952 seine Wiederauferstehung in der Bundesrepublik als Nationalhymne, weil sich die von Bundespräsident Heuss gewünschte 'Hymne an Deutschland' von Rudolf Alexander Schröder (*Bremen 26.1.1878, +Bad Wiessee, Oberbayern 22.8.1962) nicht durchsetzen ließ. Gesungen werden soll allerdings nur die dritte Strophe des Deutschlandlieds ('Einigkeit und Recht und Freiheit').
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