Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), mit Befehl Nr. 138 der SMAD wurde am 11.6.1947 in der sowjetischen Besatzungszone als deutsche Verwaltungsinstanz die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) geschaffen, der die schon 1945 eingerichteten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt wurden. Einige ihrer Präsidenten, die Vorsitzenden des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) leiteten die DWK zunächst gleichrangig, deren zahlreiche Abteilungen v.a. für wirtschaftliche und soziale Fragen zuständig waren. Darüber hinaus beriet die DWK, die sowjetischen Behörden und sorgte für die Abwicklung der Reparationsleistungen an die UdSSR. Seit 12.2.1948 hatte sie das Recht, Verordnungen zu erlassen und einen ständigen Vorsitzenden aus der SED. Die Vollmachten wuchsen, die Mitgliederzahl stieg auf schließlich 101, zu denen noch Delegierte der Parteien und Massenorganisationen kamen. Damit gewann die DWK Regierungsfunktionen und wurde bei Gründung der DDR am 7.10.1947 entsprechend in die 'provisorische Regierung' des neuen Staates umgewandelt.
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