Deutsche Bundesbank, Träger der Geldpolitik und Hüterin der Währung in der Bundesrepublik ist die in Frankfurt am Main residierende und durch Zusammenlegung der Notenbanken der Bundesländer und der Bank deutscher Länder 1957 entstandene Deutsche Bundesbank, geführt von einem Zentralbankrat. Sie ist selbst keine Geschäftsbank, aber allen Geschäftsbanken vorgestellt und politisch unabhängig. Ihre Aufgaben sind gemäß Art. 88 GG im Bundesbankgesetz festgelegt: Sie hat u.a. neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und im Ausland den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft zu regeln. Ziel ist es, die Stabilität der Währung zu sichern durch Kontrolle der umlaufenden Geldmenge. Die Bundesbank hat als Notenbank daher zum einen allein das Recht, Banknoten auszugeben und beeinflußt zum anderen über die Höhe der Zinsen, mit der Geldinstitute bei ihr Kredite aufnehmen, die Kreditaufnahme insgesamt. Die Bundesbank hat in den einzelnen Bundesländern Hauptverwaltungen, die Landeszentralbanken, die wiederum eine Vielzahl von Haupt- und Zweigstellen unterhalten. Über dieses Netz steht die Bundesbank mit den Kreditinstituten in Verbindung, sozusagen als 'Bank der Banken'.
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