Deutsch-Polnischer Vertrag, nur wenige Monate nach Abschluß des Deutsch-Sowjetischen Vertrags gelang es der Regierung Brandt, am 7.12.1970 auch mit Polen zu einer Vereinbarung zu kommen, die als Deutsch-Polnischer oder Warschauer Vertrag in die Geschichte einging. Die Partner sicherten sich darin die Unverletzlichkeit ihrer Territorien zu und erklärten 'jetzt und in der Zukunft' im Fall von Differenzen auf die Drohung mit und die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Außerdem bekundeten sie ihre Absicht zur 'vollen Normalisierung und umfassender Entwicklung ihrer gegenseitigen Beziehungen'. Verpflichtungen der Partner Dritten gegenüber sollten von dem Vertragswerk unberührt bleiben. Wegen der damit verbundenen Anerkennung der Oder-Neiße-Linie ohne Friedensvertrag lehnte die CDU/CSU den Vertrag ab, der erst nach scharfen Kontroversen vom Bundestag ratifiziert wurde und am 3.6.1972 in Kraft trat. Die Bundesrepublik holte mit diesem Schritt zur Aussöhnung das nach, was die DDR schon im Görlitzer Abkommen vom 6.7.1950 mit Polen vereinbart hatte. Für ganz Deutschland schloß die Bundesregierung am 14.11.1990 nach der Wiedervereinigung mit Polen einen Grenzvertrag, der die Abkommen der früheren Teilstaaten bestätigte.
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