Demission, will ein Regierungschef, Minister oder hoher Staatsbeamter zurücktreten, muß er bei dem Staatsorgan seine Demission (lateinisch 'demittere' = hinab-, wegschicken) einreichen, das ihn ernannt hat. Der Bundeskanzler, dessen Rücktritt automatisch den Rücktritt seiner gesamten Regierung nach sich zieht (Gesamtdemission), und die Bundesminister erklären also ihre Demission dem Bundespräsidenten gegenüber. Er muß dem Wunsch entsprechen, kann aber verlangen, daß die betreffenden Personen so lange im Amt bleiben, bis Nachfolger ernannt sind (Art. 69,3 GG). Ist der Rücktritt durch Entzug des Vertrauens bedingt, also erzwungen, spricht man nicht von Demission, sondern von Sturz des Amtsträgers.
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen