Datenschutz, mit der elektronischen Datenverarbeitung könnte der Alptraum vom totalen Überwachungsstaat Wirklichkeit werden. Datenschutz ist daher zu einer vordringlichen politischen Aufgabe geworden. 1977 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, 1.1.78 in Kraft) verabschiedet, das gemäß Art. 2,1 GG dem Datenmißbrauch und der Erfassung des Bürgers Grenzen setzen soll. Danach müssen personenbezogene Daten (Ausbildung, Einkommen, Schulden, Familienstand, Vorstrafen, Arbeitsverhältnis u.a.) vor Dritten geheimgehalten werden; die Verarbeitung dieser Daten bedarf der Einwilligung des Betroffenen, sofern das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift keine Ausnahme vorsehen; auf Wunsch des Bürgers ist ihm über die zu seiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu geben, wobei er verlangen kann, daß diese gegebenenfalls korrigiert oder nach Erreichen des Speicherzwecks gelöscht oder gesperrt werden. Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, an die sich betroffene Personen direkt wenden können, überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften; auch private Einrichtungen und Betriebe müssen für die Einhaltung des Datenschutzes sorgen.
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