Bundeswehr 3, die Bundeswehr ist eine Wehrpflichtarmee. Neben einem festen Stamm aus Zeit- und Berufssoldaten besteht sie aus jungen Männern, die ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Wehrpflicht nachkommen. Danach werden die Wehrpflichtigen entlassen und gelten dann je nach Dienstgrad bis zu einem bestimmten Alter als Reservisten. Sie können im Falle der Mobilmachung und zu Wehrübungen wieder zum Wehrdienst herangezogen werden. Während des Grundwehrdienstes erhalten die Wehrpflichtigen einen nach Dienstgraden gestaffelten Wehrsold. Neben der Wehrdienstzeit von 12 Monaten können sich Soldaten auf Dienstzeiten zwischen zwei und 15 Jahren verpflichten. Rechte und Pflichten der Bundeswehrangehörigen, zu denen auch zivile Bedienstete zählen, regeln das Soldaten- und das Beamtengesetz. Niemand darf laut Art. 4 Abs. 3 GG zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Wer aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert, wird zu einem 15monatigen Zivildienst in sozialen Einrichtungen u.a. herangezogen. Die längere Dauer des Ersatzdienstes wird mit den eventuellen späteren Wehrübungen der Wehrdienst leistenden jungen Männer begründet.
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