Bundesverfassungsgericht (BVG), aufgrund von Art. 92 GG wurde am 12.3.1951 als 'Hüter der Verfassung' und höchstes Gericht der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht geschaffen und nach Art. 93 und 94 GG mit Kompetenzen ausgestattet, die im Gesetz über das BVG (BVerfGG) in der Fassung vom 12.12.1985 näher geregelt sind. Das BVG, andere Abkürzung BVerfG, ist ein gegenüber anderen Verfassungsorganen selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes, zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von Kontroversen zwischen den Bundesorganen (Organstreitigkeiten), bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern (Bund-Länder-Streitigkeiten) und für die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit (Normenkontrolle). Das BVG entscheidet auch über die Verwirkung von Grundrechten, Verbote verfassungswidriger Parteien u.a. Noch nicht vorgekommen, aber möglich ist die Anklage des Bundespräsidenten vor dem BVG, wenn dieser nach Meinung einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat gegen das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz verstoßen hat (Art. 61,1 GG).
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