Bundestagspräsident, nach parlamentarischer Tradition stellt die stärkste Fraktion den Vorsitzenden des Bundestags, den Bundestagspräsidenten, nach dem Bundespräsidenten rangmäßig zweithöchster Amtsträger des Staates. Er wird von den Abgeordneten in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit in der ersten Sitzung für eine Legislaturperiode gewählt (Art. 40,1 GG). Er 'vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause' (Paragraph 7 Abs. 2 Satz 1 Geschäftsordnung des Bundestages). Er führt den Vorsitz im Plenum in regelmäßigem Wechsel von zwei Stunden mit seinen 4 Stellvertretern, den Bundestagsvizepräsidenten, die mit ihm das Präsidium des Bundestags bilden. Bei der Führung der Geschäfte unterstützt den Präsidenten der Ältestenrat. Bundestagspräsidenten waren bisher: Ehlers (CDU, 1950/1954), Gerstenmaier (CDU, 1954/1969), Kai Uwe von Hassel (CDU, 1969/1972), Annemarie Renger (SPD, 1972/1976), Carstens (CDU, 1976/1979), Richard Stücklen (CSU, 1979/1983), Barzel (CDU, 1983/1984), Philipp Jenninger (CDU, 1984/1988), Rita Süßmuth (CDU, seit 1988).
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